Kosten der Reinigung einer Dachrinne können als Betriebskosten absetzbar sein.

Herbstlaub stellt für manchen Vermieter jedes Jahr eine Belastung dar. Ob er die Kosten für die alljährlich erforderliche Reinigung der Dachrinne als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen könne, wollte ein Vermieter schon in der letzten Beratungsstunde wissen …