Wer schuldet Ihnen Ihre Jahresabrechnung?

Einmal im Jahr erstellt der Verwalter Ihrer Eigentümergemeinschaft die Jahresabrechnung. Doch nicht immer erfolgt das ordnungsgemäß. Im Gegenteil: Viele Wohnungseigentümer müssen der Jahresabrechnung regelrecht hinterherlaufen. Ist das in Ihrer Gemeinschaft auch der Fall, müssen Sie notfalls Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung erheben. Doch gegen wen verklagen Sie dann – Ihren Verwalter oder Ihre Eigentümergemeinschaft? Diese Frage hat der BGH jetzt geklärt (BGH, Urteil v. 19.04.24, Az. V ZR 167/23).